Wir bilden aus

Ausbildungsvoraussetzungen
Mittlere Reife
Gute Deutschkenntnisse

Ausbildungsdauer
3 Jahre – Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich

Berufsbild
Verwaltungsfachangestellte sind für die gesamte Dauer der Ausbildung in den folgenden Ämtern der Verwaltung tätig:

  • Haupt- und Personalamt
  • Finanzwesen / Kämmerei
  • Ordnungs- und Sozialamt
  • Bauverwaltung
  • Büro des Bürgermeisters
  • Die Tätigkeitsbereiche sind je Amt unterschiedlich.

Tätigkeiten

  • Erledigung von dienstleistungsorientierten Verwaltungsaufgaben
  • Bearbeiten von Vorgängen unter Einsatz von EDV
  • Kooperation mit internen und externen Stellen
  • Beraten von Bürgerinnen und Bürgern
  • Erledigung kaufmännischer Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Bearbeiten von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten
  • Erfassen von Verwaltungsakten
  • Beschaffen und Bewirtschaften von Material

Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im dualen System:
Der praktische Teil wird in den Ämtern der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern absolviert.
Der schulische Teil findet während der ersten beiden Ausbildungsjahre als Blockunterricht an der John-F.-Kennedy-Schule in Esslingen-Zell statt.
Im 3. Ausbildungsjahr erfolgt der 3-monatige Lehrgang zur Vorbereitung für die Abschlussprüfung an der Verwaltungsschule (Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Pfullingen oder Tübingen).

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern nach dem Tarifvertrag des kommunalen öffentlichen Dienstes (TVöD).

Der Bachelorstudiengang „Public Management“ befähigt für die Arbeit im gehobenen Verwaltungsdienst in den öffentlichen Verwaltungen. So vielfältig wie die Arbeit dort, sind auch die Inhalte des Studiums. Diese reichen von rechtlichen Schwerpunkten über BWL bis hin zu Personal- und Organisationsmanagement.

Zulassungsvoraussetzungen:
Abitur oder Fachhochschulreife
Erfolgreich bestandener "Studierfähigkeitstest BPM" an einer der Hochschulen Ludwigsburg oder Kehl
Zusage einer Ausbildungsstelle
Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Dauer 
3,5 Jahre

Überblick

  • Einführungspraktikum (6 Monate) in einer Ausbildungsstelle in der öffentlichen Verwaltung (Beginn jeweils zum 01. September).
  • Grundlagenstudium (17 Monate) an einer der Hochschulen Ludwigsburg oder Kehl.
  • Praxisphase (14 Monate) in verschiedenen öffentlichen Verwaltungen.
  • In den letzten drei Monaten der Praxisphase fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit; zunächst parallel zu ihrem aktuellen Praktikum an, im letzten Monat werden sie dafür komplett freigestellt.
  • Vertiefungsstudium (5 Monate) im letzten Semester an der Hochschule, in einem zu wählenden Fachbereich wie z.B. Wirtschaft + Finanzen oder Ordnungsverwaltung.
  • Ausführliche Informationen über den theoretischen Teil des Studiums finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und Kehl.

Studieninhalte

  • Staatsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Kommunales Abgaberecht
  • Kommunales Wirtschaftsrecht
  • Kommunalrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • BGB
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftslehre
  • Soziologie / Psychologie
  • Verwaltungsinformatik
  • Management

Bewerbungsverfahren
1. Online-Bewerbung sind möglich bis zum 15.07.2024 über die Online-Bewerbungsportale der Hochschule Ludwigsburg oder Hochschule Kehl inklusive Angabe einer Wunschausbildungsstelle.
2. Vorstellung bei den Wunschausbildungsstellen.

In unseren Kindertagesstätten „Kinderhaus am Egelsee“, „Alfred-Delp-Weg", „Rohrspätzle“, „Nesthäkchen" und im Waldkindergarten haben Sie die Möglichkeit

  • das Berufskolleg (früher „Vorpraktikum“)
  • die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) oder zum sozialpädagogischen Assistenten (PIA) (m/w/d)
  • das Oberkurspraktikum wie auch das Unterkurspraktikum während der zweijährigen Fachschulausbildung an der Schule für Sozialpädagogik (Ausbildung zum Erzieher oder zum sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d)) sowie
  • das Anerkennungsjahr für Erzieher oder sozialpädagogische Assistenten (m/w/d)

zu absolvieren.

1. Berufskolleg für Praktikanten (m/w/d) mit mittlerem Bildungsabschluss 

Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten ist bei einem mittleren Bildungsabschluss (Realschule) die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik, sowohl für die Praxisintegrierte Erzieherausbildung (PIA) als auch für die zweijährige Fachschulausbildung. Sie gilt auch als erstes Jahr der Erzieherausbildung. Das Vorpraktikum ist unbezahlt.

2. Praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher oder zum sozialpädagogischen Assistenten (PIA) (m/w/d)

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Voraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule) für die Erzieherausbildung, ein Hauptschulabschluss für die Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten. Während der Schulwochen finden pro Woche durchschnittlich 20 Unterrichtsstunden an drei Tagen statt. An den restlichen beiden Tagen arbeiten die Auszubildenden in einer Kindertageseinrichtung unter fachlicher Anleitung und werden von der Schule betreut. In den Schulferien erfolgt der Einsatz in der Kindertagesstätte.  Es besteht ein gesetzlicher / tariflicher Urlaubsanspruch, der Urlaub muss in den Kindergartenferien genommen werden. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen, es besteht Anspruch auf ein Ausbildungsentgelt. In den drei Ausbildungsjahren müssen Fremdpraktika in ergänzenden Altersgruppen absolviert werden. Bei dieser Form der Ausbildung entfällt das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ verliehen.

3. Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (klassische Ausbildung)

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik dauert drei Jahre. Die ersten beiden Jahre der Ausbildung erfolgen in der Fachschule mit einem Praxistag pro Woche. Während der zweijährigen Fachschulausbildung an der Schule für Sozialpädagogik müssen Praktika in unterschiedlichen sozialpädagogischen Institutionen abgeleistet werden. Die Praktika sind unbezahlt. In den Schulferien müssen keine Praktika abgeleistet werden. Im 3. Jahr schließt sich das (bezahlte) Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) an.

4. Anerkennungsjahr (Berufspraktikum)

Die sozialpädagogische Einrichtung für das Anerkennungsjahr ist von den Absolventen (Schülern) selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet. Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Für das Anerkennungsjahr wird ein Praktikantenvertrag mit der Gemeinde geschlossen, das Praktikum wird tariflich vergütet. Es besteht ein gesetzlicher, das heißt tariflicher Urlaubsanspruch. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ beziehungsweise  „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ verliehen.

Wir kooperieren unter anderem mit diesen Fachschulen für Sozialpädagogik:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Erzieher werden in Baden-Württemberg.