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Das im Jahr 1928 eröffnete Freibad in Neuhausen hat einen ganz besonderen Charme, es ist ein Familienbad, mitten in Neuhausen. In den Sommermonaten bietet es vormittags Schwimmvergnügen pur, am Nachmittag ist das Freibad Treffpunkt für Familien und für Kinder und Jugendliche.
Geöffnet hat das Freibad in den Sommermonaten, in der Regel ab Mitte Mai bis zum Ende der Schulferien.
Telefon
Sachbearbeiterin
Haupt- und Personalamt
Die Saison beginnt am 15.05.2026.
Im September schließt das Freibad bereits eine Stunde früher.
Einzeltickets
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 4 Euro
Kinder und Jugendliche (ab einem Alter von 4 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 2,50 Euro
Ermäßigter Eintritt für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Schwerbehinderte ab 50 Prozent sowie deren im Ausweis mit Merkzeichen B gekennzeichnete Bgegleitperson, Rentnerinnen und Rentner und Personen ab 65 Jahre sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte BW: 3 Euro
Abendtarif (ab 17 Uhr)
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 3 Euro
Kinder und Jugendliche (ab einem Alter von 4 Jahren bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres): 1,50 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 2 Euro
Zehnerkarte
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 32 Euro
Kinder und Jugendliche (ab einem Alter von 4 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 20 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 24 Euro
Saisonkarte
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 60 Euro
Kinder und Jugendliche (ab einem Alter von 4 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 30 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 45 Euro
Familienkarte (laut Entgeltordnung mindestens ein Elternteil) plus alle zur Familie gehörenden Kinder im Alter zwischen 4 und 17 Jahren): 100 Euro
Für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 3 Jahren ist der Besuch des Freibades kostenlos.
Schulklassen aus Neuhausen können das Freibad im Rahmen des Schulunterrichts und unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers weiterhin unentgeltlich nutzen. Ebenso Begleitpersonen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Das Freibadkiosk hat in der Regel während der Öffnungszeiten geöffnet. Es bietet kleine Snacks, Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Eis und Süßigkeiten.
Aufgrund des neuen Landesnichtraucherschutzgesetztes (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 i.Vm. § 3 Abs. 1 LNRSchG) ist das Rauchen und die Benutzung von Dampfprodukten auf dem Freibadgelände außerhalb der gekennzeichneten Raucherzone verboten. Eine ausgewiesene Raucherzone steht zur Verfügung (siehe gelbe Fläche Plan). Das LNRSchG dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie den gesundheitlichen Gefahren durch Aerosole und Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern und Wasserpfeifen (Dampfprodukte) sowie ähnlichen Produkten hervorgerufen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme sowie um Einhaltung der Regelung.