EnBW Regional AG, Bezirksstelle Neuhausen auf den Fildern
Hegaustraße 19
73765 Neuhausen
Telefon +497158 90190
Störungsrufnummern (kostenfrei und 24 Stunden verfügbar)
Strom: Telefon 0800 3629 477
Gas: Telefon 0800 3629 447
Die Wasserversorgung wird in Kooperation mit Netze BW sichergestellt
Ihr Mitarbeiter vor Ort:
Ralf Gredel
Mörikestraße 82
73765 Neuhausen auf den Fildern
Telefon +497158 9800 781
Ihre E-Mail an das Wasserwerk
Notfallnummer bei Wasserleitungsschäden: 0800 3629 447
Technische Leitung: Erster Beigeordneter Rainer Däschler, Telefon +497158 1700-40
Kaufmännische Leitung: Beigeordneter Stefan Hartmann, Telefon +497158 1700-47
Fachbereichsleiter Wasser: Thomas Jalowietzki, Telefon +497158 1700-38
Der Eigenbetrieb bezieht sein Trinkwasser von der Filderwasserversorgung (87 Prozent) und aus einer eigenen Quelle (13 Prozent).
Der Wasserbedarf der Bevölkerung, des Handwerks und der Gewerbetreibenden beträgt im Durchschnitt pro Jahr cirka 550.000 cbm. Durch ein rund 40 kilometer langes Leitungsnetz gelangt das Wasser zum verbraucher. In Neuhausen auf den Fildern ist ein Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von rund 3.000 cbm in Betrieb. Aus dem Riedbrunnen wird pro Jahr ungefähr 90.000 cbm Wasser gefördert.
Die Filderwasserversorgung hat zum März 2012 eine zentrale Wasserenthärtungsanlage in Neckartailfingen in Betrieb genommen. So wurde der Härtegrad für Wasser der Filderwasserversorgung gesenkt.
Die Wasserversorgungsunternehmen sind nach §§ 45, 46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verpflichtet, alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe, die Härtebereiche und die Mittelwertanalyse durch Hinweise in den örtlichen Mitteilungsblättern und im Internet zu veröffentlichen.
1. Bodenseewasser: Die Bodenseewasserversorgung setzt dem Wasser Ozon zur Oxidation und Chlor zur Desinfektion zu.
2. Filderwasserversorgung Filderwasser: Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu.
Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren beziehungsweise nicht mehr nachweisbar.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG die Härtebereiche wie folgt:
weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 odH)
mittel 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 odH)
hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 odH)
Der Härtebereich liegt für die Verbandsmitglieder mit Bodenseewasser bei 9,11 odH sowie für die Verbandsmitglieder mit „Filderwasser“ bei 9,9 odH jeweils im Härtebereich mittel.
Für Bodenseewasser: Härtebereich mittel, 1,61 Millimol Calciumcarbonat/Liter
Für Filderwasser: Härtebereich mittel, 1,78 Millimol Calciumcarbonat/Liter