Jubiläum Geburtstag/Ehe

Alternativbezeichnung: Geburtstagsjubiläum | Ehejubiläum

Für eine Veröffentlichung von Jubilaren im Mitteilungsblatt benötigen wir aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung in Zukunft eine schriftliche und unterschriebene Einwilligungserklärung der Jubilarin beziehungsweise des Jubilars. Die Einwilligungserklärung finden Sie hier als Download.

Die Einwilligungserklärung gilt dann bis auf Widerruf.

Veröffentlicht werden Geburtstage ab 70 Jahren (75, 80, 85,…) sowie Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt