Friedhofswesen

Alternativbezeichnung: Friedhof

Grundsätzlich können alle verstorbenen Einwohner der Gemeinde Neuhausen auf dem Friedhof in Neuhausen bestattet werden.

Hierzu zählen auch Personen die Einwohner von Neuhausen waren, jedoch wegen eines Aufenthalts z. B. in einer Pflegeeinrichtung o.  ä. zuletzt woanders gemeldet waren.

Im Übrigen kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Bestattung Auswärtiger in Betracht. Hierzu bedarf es der Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung und es werden höhere Gebühren verlangt.

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