Kontakt

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

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Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.

keine

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes