Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes - Behindertengleichstellungsgesetzes(L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neuhausen-fildern.de
2 . Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
3 . Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht durchgehend barrierefrei sind
- Formulare
- Broschüren, Flyer
- verlinkte PDF-Dateien
- Videos
In absehbarer Zeit wird es einen Relaunch von www.neuhausen-fildern.de geben. Das Farbkonzept wird dann die notwendigen Kontrastanforderungen erfüllen. Für den Übergang bieten wir deshalb einen Kontrastschalter an.
Mit Hilfe der linken Maustaste kann für viele Bereiche eine Vorlesefunktion aktiviert werden
Um die Webseite nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:
- Priorisierung der vorhandenen Dokumente
- Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
- sukzessive barrierefreie Umsetzung
Außerdem werden relevante Seiten in „Leichter Sprache“ verfasst.
Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt und beruht auf einer Eigenbewertung
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Neuhausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden:
Behindertenbeautragte im Landkreis Esslingen
Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
6. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Senden Sie uns bitte einen Link zur entsprechenden Seite und eine kurze Fehlerbeschreibung per E-Mail.
7. Hilfe
Schriftgrößen
Mit Hilfe Ihres Browsers können Sie die Schriftgröße der Website anpassen:
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