Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der neuen TEDGO Abflugroute ist eingereicht
Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden Nürtingen, Wolfschlugen, Denkendorf, Aichtal, Neuhausen auf den Fildern und Walddorfhäslach
Zum Ende des vergangenen Jahres beauftragen die Gemeinde- und Stadträte ihre jeweiligen Verwaltungen, Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der neuen TEDGO Abflugroute zu erheben. Auf Initiative der Fluggesellschaften und der DFS wurde die Flugroute geändert. Dies wurde damit begründet, dass die neue Flugroute der Lärmschutzreduzierung sowie dem Klimaschutz diene. Mit verschiedenen Gutachten, die durch die betroffenen Gemeinden beauftragt wurden, konnte nachgewiesen werden, dass durch die Änderung der Flugroute ab dem Stuttgarter Flughafen keines der genannten Ziele erreicht werden würde. Der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Spilok, Kanzlei Kasper Knacke, reichte zwischenzeitlich Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein, wo derzeit die Klage geprüft wird.
Die Klage wurde von den klagenden Kommunen in den letzten Wochen sehr sorgfältig begründet. Der alte Planfeststellungbeschluss aus den 80er Jahren erlaubt keine Abweichungen von den damals festgelegten Flugrouten, sodass der ursprüngliche Beschluss keine Grundlage für das neue Flugverfahren sein kann. Zudem wurde zum Beispiel die Stadt Nürtingen im damaligen Planfeststellungsverfahren in keiner Weise berücksichtigt. Die neue Flugroute durch Rechtsverordnung festzusetzen, ohne die betroffenen Gemeinden zu beteiligen, erachtet der Fachanwalt als rechtswidrig.
Ferner wurden die Auswirkungen des neuen Flugverfahrens auf die Natur und die Umwelt nie geprüft, da eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung zu keiner Zeit stattgefunden hatte. Auch dieses Verfahren hätte vor der Festlegung einer neuen Flugroute zwingend durchgeführt werden müssen, teilte der Rechtsanwalt mit. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Oberbürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden empfehlen Bürgerinnen und Bürgern, die sich wegen des Fluglärm beschweren wollen, sich aktuell an eine der nachfolgend genannten Adressen zu wenden:
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2, Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen Stuttgart, Herr Stefan Köhler, Ihre Mail an Herrn Köhler
- Herrn Oberbürgermeister Christof Bolay (Vorsitzender der Fluglärmkommission), Klosterhof 12, 73760 Ostfildern.
- Bundesamt für Flugsicherung, Herrn Dr. Baumann, Ihre Mail an Herrn Baumann
- Deutsche Flugsicherung, Ihre Mail an die Flugsicherung
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Postfach 103452, 70029 Stuttgart
- Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart