Wasser I Abwasser Rechnungen
Wasser- und Abwassergebühren werden einmal jährlich zum 31.12. mit den Grundstückseigentümern abgerechnet.
Auf die voraussichtliche Jahresschuld erhebt die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern jeweils vierteljährliche Vorauszahlungsbeträge zum 15.04., 15.07. und 15.10.
Die Höhe und die Zahlungstermine der neuen Abschläge sind in der Jahresschlussrechnung vermerkt.
Eigentümerwechsel sind unverzüglich zu melden.
Wir empfehlen Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Am einfachsten direkt über diesen Link. Unter der Rubrik Formulare finden Sie auch eine ausfüllbare PDF-Datei, die Sie unterzeichnen und an uns senden können.