Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten erhoben.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agragrisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.

Kosten:
Der Hebesatz für die Grundsteuer wird vom Gemeinderat in der Hebesatzsatzung festgelegt.

Die Fälligkeit der Grundsteuer entsteht entweder jeweils zum 15. eines Quartals oder bei Jahreszahlung im Gesamtbetrag zum 1.7. jeden Jahres.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Steueramt

Wir empfehlen Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Am einfachsten direkt über diesen Link. Unter der Rubrik Formulare finden Sie auch eine ausfüllbare PDF-Datei, die Sie ausfüllen, unterzeichnen und an uns senden können.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Zuständig ist das Steueramt der Kämmerei.