Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommens- beziehungsweise der Körperschaftssteuer die zweite Steuer, die bei Gewerbebetrieben vom Ertrag erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an, die ausschlaggebend sind für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird vom Gemeinderat in der Hebesatzsatzung festgelegt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Steueramt

Wir empfehlen Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Am einfachsten direkt über diesen Link. Unter der Rubrik Formulare finden Sie auch eine PDF-Datei, die Sie ausfüllen, unterzeichnen und an uns senden können.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken