Einbürgerung

Alternativbezeichnung: Antrag auf Einbürgerung

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) bringt zum Ausdruck, dass sich ein ausländischer Mitbürger nachhaltig in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat und sich zu den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt.

Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Esslingen. Sie erhalten beim Standesamt der Gemeinde Neuhausen den entsprechenden Antrag, die Anlagen zum Antrag und eine Liste der benötigten Unterlagen. Den Antrag müssen Sie wieder im Standesamt abgeben, er wird an das Landratsamt weitergeleitet.

Über diesen Link können Sie einen Termin im Standesamt vereinbaren.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Frau Fuchs-Yalcin, C.
Frau Gröber, Birgit

Standesamt Neuhausen