Eheschließung anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtige Eheschließung anmelden.

Hier finden Sie den Link zu einer Terminvereinbarung mit dem Standesamt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an zwei verschiedenen Orten in Neuhausen standesamtlich trauen zu lassen: im Oberen Schloss (Trauzimmer) oder im Standesamt (Büro/“am Schreibtisch“).

Standesamtliche Trauungen finden während der standesamtlichen Öffnungszeiten statt.

Das Standesamt Neuhausen auf den Fildern bietet in den Monaten Mai bis Oktober an jedem dritten Samstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr (Beginn) Trautermine an. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wunschtermin möglich ist.

Für eine standesamtliche Trauung im Oberen Schloss fallen außerhalb der standesamtlichen Öffnungszeiten (zum Beispiel samstags) Kosten in Höhe von 100 Euro an.

Kontakt

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

auf Anfrage beim Standesamt

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer /Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 EUR
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 EUR
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 EUR

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Personenstandsbericht

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt
  • § 12 Anmeldung der Eheschließung
  • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • § 28 Anmeldung
  • § 29 Eheschließung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1303 Ehemündigkeit
  • § 1304 Geschäftsunfähigkeit
  • § 1306 Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • § 1307 Verwandtschaft

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

Sie haben die Möglichkeit, sich an zwei verschiedenen Orten in Neuhausen standesamtlich trauen zu lassen: im Oberen Schloss und im Rathaus.

Standesamtliche Trauungen finden während der Öffnungszeiten statt.

Das Standesamt Neuhausen auf den Fildern bietet in den Monaten Mai bis Oktober an jedem dritten Samstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr (Beginn) Trautermine an. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wunschtermin möglich ist.

Im Rathaus bieten wir Ihnen den Alois-Heiss-Saal (bis 30 Personen frei,
ab 31 Personen kostenpflichtig analog zum Oberen Schloss) an. 

Für eine standesamtliche Trauung im Oberen Schloss fallen Kosten in Höhe von 100 Euro an. 

Wenn Sie Samstags heiraten möchten, berechnen wir zudem einen Wochenend-Zuschlag von 100 Euro.

06.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg