Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Bitte legen Sie einen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vor
Verwaltungssekretariat Bauamt
Dezernat II
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet