Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Bitte legen Sie einen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vor

Kontakt

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet