Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Alternativbezeichnung: Handwerkerparkausweis

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Kontakt

Seit Jahresbeginn 2026 können Handwerksbetriebe im Landkreis Esslingen einen kreisweit gültigen Handwerkerparkausweis beantragen. Das Gemeinschaftsprojekt des Landkreises und aller 44 Kommunen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft erleichtert Handwerkerinnen und Handwerkern die tägliche Arbeit. Mit dem neuen Handwerkerparkausweis entfällt die Notwendigkeit, für jeden Einsatzort eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Stattdessen ermöglicht der Ausweis das Parken im gesamten Landkreis Esslingen – schnell, unkompliziert und einheitlich.

Was bietet der Handwerkerparkausweis?
Der Ausweis berechtigt zum Parken für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmen Bereichen, sofern keine andere geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht. Dazu gehören: 
▪ Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten (ohne Gebühr)
▪ Bereiche mit Parkscheibenpflicht (ohne Parkscheibe und Zeitbegrenzung)
▪ Bewohnerparkplätze
▪ verkehrsberuhigte Bereiche (außerhalb gekennzeichneter Flächen)
▪ eingeschränkte Haltverbotszonen und 
▪ Fußgängerzonen (außer Markt- und Veranstaltungsflächen). 

Wer kann den Ausweis beantragen? 
Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklicher Tätigkeit, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sind und Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeuge nutzen. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Kosten und Gültigkeit: Die Gebühr beträgt 200 Euro pro Jahr. Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und kann digital über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden. 

Weitere Informationen und Antragstellung: Unter www.service-bw.de (Stichwort „Handwerkerparkausweis“ + Kommune) oder direkt beim Landratsamt Esslingen beziehungsweise der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde


  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Ergänzung

Neuhausen auf den Fildern

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • digitaler/analoger Antrag,
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • IHK-Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung,
  • Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen.

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Ergänzung

Neuhausen auf den Fildern

Sie können den Antrag

  • digital einreichen,
  • persönlich stellen oder
  • mit der Post schicken.

keine

Ergänzung

Neuhausen auf den Fildern

4 Wochen

200 Euro pro Jahr/ gültig für 3 Fahrzeuge

keine

Ergänzung

Neuhausen auf den Fildern

Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Halten auf Behindertenparkplätzen und im absoluten Haltverbot. Ebenso wenig statthaft ist das Parken im absoluten Haltverbot und auf Gehwegen.

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Gemeinde Neuhausen auf den Fildern

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)