Seit Jahresbeginn 2026 können Handwerksbetriebe im Landkreis Esslingen einen kreisweit gültigen Handwerkerparkausweis beantragen. Das Gemeinschaftsprojekt des Landkreises und aller 44 Kommunen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft erleichtert Handwerkerinnen und Handwerkern die tägliche Arbeit. Mit dem neuen Handwerkerparkausweis entfällt die Notwendigkeit, für jeden Einsatzort eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Stattdessen ermöglicht der Ausweis das Parken im gesamten Landkreis Esslingen – schnell, unkompliziert und einheitlich.
Was bietet der Handwerkerparkausweis?
Der Ausweis berechtigt zum Parken für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmen Bereichen, sofern keine andere geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht. Dazu gehören:
▪ Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten (ohne Gebühr)
▪ Bereiche mit Parkscheibenpflicht (ohne Parkscheibe und Zeitbegrenzung)
▪ Bewohnerparkplätze
▪ verkehrsberuhigte Bereiche (außerhalb gekennzeichneter Flächen)
▪ eingeschränkte Haltverbotszonen und
▪ Fußgängerzonen (außer Markt- und Veranstaltungsflächen).
Wer kann den Ausweis beantragen?
Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklicher Tätigkeit, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sind und Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeuge nutzen. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Kosten und Gültigkeit: Die Gebühr beträgt 200 Euro pro Jahr. Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und kann digital über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung: Unter www.service-bw.de (Stichwort „Handwerkerparkausweis“ + Kommune) oder direkt beim Landratsamt Esslingen beziehungsweise der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde