Die Corona-Pandemie stellt Träger, Leitungen, Erzieherinnen, Eltern und Kinder vor besondere Herausforderungen. Viele wichtige Informationen finden Sie hier.
 

Kindertageseinrichtungen

Verlässlichkeit, Qualität, Flexibilität

Alle 12 Kindertageseinrichtungen in Neuhausen haben in den vergangenen Jahren den umfassenden Neuerungen in den Qualitätsstandards mit kontinuierlichen Weiterentwicklungen Rechnung getragen. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren die Öffnungszeiten in vielen Einrichtungen erweitert. Es gibt sowohl Regelkindergärten, Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung (bis zu 10 Stunden).

Die Entgelte sind einheitlich und trägerunabhängig und werden nach Stundensätzen berechnet. Die Stundensätze betragen ab 01.09.2023 für Regelbetreuung 1,16 €, für verlängerte Öffnungszeiten 1,45 € und für Ganztagsbetreuung 1,73 €. Der Stundensatz im Krippenbereich beträgt 3,39 €. Das Entgelt wird berechnet anhand der gebuchten Stunden pro Woche mal dem Monatsfaktor 4,3. Der August ist jeweils beitragsfrei. Das Essensgeld wird ab 01.09.2023 separat über den Anbieter abgerechnet (Krippe 3,50 € pro Essen, Kindergarten 4,70 € pro Essen). Eine Übersicht über die Entgelte in den einzelnen Kitas finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung oder erfragen diese direkt bei der Einrichtungsleitung. 

Sofern Sie das Entgelt nicht selbst aufbringen können, können Sie beim Landratsamt Kreis Esslingen die Kostenübernahme beantragen. Das entsprechende Formular sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie hier

Anmeldungen für Krippe und Kindergarten sind getrennt voneinander vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt zentral bei Frau Harbauer, Haupt- und Personalamt. Anmeldungen für alle Kindertageseinrichtungen finden Sie bei den Rathausdienstleistungen unter "K". Mit dem Anmeldebogen ist immer auch der Zusatzbogen abzugeben, welchen Sie an gleicher Stelle finden.

Anmeldungen für die Krippe sind erst ab Geburt möglich. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für Krippenplätze mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei uns vorliegen müssen. Die Aufnahme in die Krippe kann ab dem Alter von 8 Wochen erfolgen. Ab dem Alter von 2 ½ Jahren erfolgt keine Aufnahme mehr in die Krippe. Wenn Ihr Kind bereits bei einer Tagesmutter betreut wird, besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Krippe.

Anmeldungen für Kindergartenplätze sollten, wenn möglich, spätestens 6 Monate vor dem 3. Geburtstag vorliegen. Die Aufnahme in den Kindergarten kann ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Kinder, die eine Krippe besuchen, erhalten nicht automatisch einen Platz im Kindergarten der gleichen Einrichtung. Es ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt grundsätzlich nach Alter.

Die Vergabe der Krippenplätze erfolgt nach dem gewünschten Aufnahmemonat.

Für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen sowie Ganztagesplätzen im Kindergarten müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Sorgeberechtigten müssen nachweisen, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können. Dies kann beispielsweise durch Vorlage eine Arbeitgeberbescheinigung, einer Immatrikulationsbescheinigung, einer ärztlichen Bescheinigung oder durch Glaubhaftmachung dringender persönlicher Gründe erfolgen. Außerdem ist der Zusatzbogen zur Kita-Anmeldung auszufüllen, in welchem anzugeben ist, welcher Betreuungsbedarf besteht und aus welchen Gründen.

Es finden 3 zentrale Vergabetermine (i.d.R. im Januar, im April und im September) im Jahr für die Vergabe der Kita-Plätze in allen Neuhäuser Einrichtungen statt. Die Termine werden rechtzeitig auf der Homepage und im Amtsblatt angekündigt. Berücksichtigt werden alle Anmeldungen, die rechtzeitig zum Vergabetermin vorliegen. Alle Familien erhalten im Anschluss an den Vergabetermin eine schriftliche Information, ob und in welcher Einrichtung ihrem Kind ein Platz angeboten werden kann.

Aktuell sind wir in der glücklichen Lage, allen Kindern zeitnah einen Kindergartenplatz anbieten zu können, allerdings nicht immer in der Wunscheinrichtung. Geschwisterkinder werden bei der Wahl der Einrichtung bevorzugt.

Für Krippenplätze besteht derzeit aufgrund der hohen Nachfrage eine Wartezeit von 3-6 Monaten. An einer Lösung arbeiten wir intensiv.

Ein Anspruch auf die Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht.

Plätze werden grundsätzlich nur an Kinder vergeben werden, die auch in Neuhausen wohnen.

Der Wechsel in eine andere Neuhäuser Kita ist im Interesse der Kinder grundsätzlich nicht möglich und kann nur in begründeten Einzelfällen in Absprache mit der Leitung und dem Träger erfolgen. Bitte entscheiden Sie sich daher bewusst für die Aufnahme in der Kita, in der Ihnen ein Platz angeboten wird. Sollten Sie einen angebotenen Platz ablehnen, verbleibt Ihr Kind auf der Warteliste und wird bei der nächsten Vergaberunde berücksichtigt.