Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer musste aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Das heißt, dass die Finanzämter alle Grundstücke neu bewerten müssen.
Grundstückseigentümer wurden vom Finanzamt mit einem Schreiben aufgefordert, bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zu ihrem Grundstück über das Portal „Mein ELSTER“ abzugeben. Die Abgabefrist wurde verlängert bis 31.01.2023.
Bodenrichtwerte
Die zur Feststellungserklärung notwendigen Bodenrichtwerte wurden zum 01.07.2022 vom Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen veröffentlicht.
Wir empfehlen Ihnen die Homepage BORIS-BW - dort erhalten sie zielgenau zu Ihrer Adresse die Flurstücksnummer sowie den Bodenrichtwert.
Damit Sie die Feststellungserklärung abgeben können, müssen Sie sich ein kostenloses „Mein ELSTER“ Benutzerkonto erstellen.
www.elster.de
Es ist möglich, dass nahe Angehörige über ihren eigenen ELSTER-Zugang die Feststellungserklärung für Sie übermitteln.
Ebenso ist es möglich bereits bestehende ELSTER-Zugänge für die Übermittlung der Feststellungserklärung zu nutzen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Erklärung digital abzugeben, erhalten Sie Formulare beim Finanzamt.
Ansprechpartner:
Finanzamt Esslingen Finanzministerium Baden-Württemberg GuA LK ES
Grundsteuerreform einfach erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=itXOfa_asnA
https://www.youtube.com/watch?v=7yoVq4HWB8Y&t=3s