Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neuhausen a.d.F. hat gemäß § 196 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung am 20.03.2019 die Bodenrichtwerte 2018 für das Gebiet der Gemeinde Neuhausen a.d.F. ermittelt. Grundlage hierfür ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Die Bodenrichtwerte spiegeln den Grundstücksmarkt in Neuhausen a.d.F. für die Jahre 2017 und 2018, bezogen auf den 31.12.2018, wider.
Richtwert- zone | Gebiet | EUR/m² |
1 | Fronackersiedlung | 500,- |
2 | Südwest Klingenäcker Panoramastraße Ziegelei Horber Höhe | 600,- |
3 | Brühlgebiet | 550,- |
4 | Letten-, Esslinger-, Linden-, Kirch-, Bahnhofstraße Sanierungsgebiet | 500,- |
5 | Weiheräcker Bettlesäcker Weilgarten | 500,- |
6 | allgemeines Wohngebiet Mörikestraße und Mischgebiet Mörikestraße - bei Wohnnutzung - bei gewerblicher Nutzung |
300,- |
7 | Gewerbegebiet Nadelbäumlen Scharnhäuser Straße Mörikestraße Hungerberg GE West - Konsumniederlassung GI West - zwischen den Wegen | 300,- |
8 | Quartier für Generationen - Ost | 550,- |
9 | Östlich Ziegelei | 575,- |
10 | Akademiegärten | 650,- |
11 | Gartenhausgebiet Weinberge | 10,- |
Hinweis:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
gez. Ulrike Müh Vorsitzende des Gutachterausschusses